BERATUNG vor einvernehmlicher Scheidung

gem. § 95 Abs. 1a AußStrG 

  

In dieser vom Gericht vorgeschriebenen Beratung bei einvernehmlicher Scheidung in Österreich werden ehemalige EhepartnerInnen über die spezifischen Bedürfnisse von minderjährigen Kindern im Zuge der Scheidung ihrer Eltern informiert. 

 

Außerdem wird das Beratungsgespräch rund um folgende Thematiken angeboten: 

  

- das Erleben der Kinder, deren Bedürfnisse, Wünsche, Nöte, Ängste und Reaktionen im

   Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung

 

- die Rechte der Kinder (Fürsorge, Geborgenheit und den Schutz der körperlichen und

   seelischen Integrität, auf Berücksichtigung ihrer Meinung sowie auf verlässliche

   Kontakte zu beiden Elternteilen)

 

 - die emotionalen Herausforderungen und Konflikte von Eltern in Bezug auf

   die Scheidung

 

 - Möglichkeiten zur Unterstützung und Entlastung der Kinder sowie Informationen über

   weiterführende Angebote

  

Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.

 

 

 

 

BERATUNG  gem. § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG

 

Ein gemeinsames Kind verbindet ein Leben lang. Nach einer Trennung ist es oft nicht einfach, mit dem ehemaligen Partner die Folgen der Trennung für das gemeinsame Kind bzw. die gemeinsamen Kinder zu klären. Falls es den Eltern nicht gelingt, Regelungen zu treffen und einzuhalten, die im besten Interesse des Kindes sind, kann das Gericht eine Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG anordnen.

   

Wir unterstützen Eltern, den Blick auf die Bedürfnisse und Nöte der Kinder zu richten und eigene Lösungen für die jeweilige Situation zu finden. Dabei ist es uns ein Anliegen, dass Eltern neue Perspektiven und Handlungsspielräume gewinnen. 

  Ausblicke Coaching Plattform 

 

 

 

Institut

für lösungsorientierte Beratung

 

 

Mag.ª Romana Schneider und

MMMag. Stefan Ruetz