BERATUNG vor einvernehmlicher Scheidung
gem. § 95 Abs. 1a AußStrG
In dieser vom Gericht vorgeschriebenen Beratung bei einvernehmlicher Scheidung in Österreich werden ehemalige EhepartnerInnen über die spezifischen Bedürfnisse von minderjährigen Kindern im Zuge der Scheidung ihrer Eltern informiert.
Außerdem wird das Beratungsgespräch rund um folgende Thematiken angeboten:
- das Erleben der Kinder, deren Bedürfnisse, Wünsche, Nöte, Ängste und Reaktionen im
Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung
- die Rechte der Kinder (Fürsorge, Geborgenheit und den Schutz der körperlichen und
seelischen Integrität, auf Berücksichtigung ihrer Meinung sowie auf verlässliche
Kontakte zu beiden Elternteilen)
- die emotionalen Herausforderungen und Konflikte von Eltern in Bezug auf
die Scheidung
- Möglichkeiten zur Unterstützung und Entlastung der Kinder sowie Informationen über
weiterführende Angebote
Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.
BERATUNG gem. § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG
Ein gemeinsames Kind verbindet ein Leben lang. Nach einer Trennung ist es oft nicht einfach, mit dem ehemaligen Partner die Folgen der Trennung für das gemeinsame Kind bzw. die gemeinsamen Kinder zu klären. Falls es den Eltern nicht gelingt, Regelungen zu treffen und einzuhalten, die im besten Interesse des Kindes sind, kann das Gericht eine Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG anordnen.
Wir unterstützen Eltern, den Blick auf die Bedürfnisse und Nöte der Kinder zu richten und eigene Lösungen für die jeweilige Situation zu finden. Dabei ist es uns ein Anliegen, dass Eltern neue Perspektiven und Handlungsspielräume gewinnen.