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AGB

1. Anwendung der AGB

Die AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Mag.a Romana Schneider und MMMag. Stefan Ruetz (Institut für lösungsorientierte Beratung) und dem Klienten bzw. Auftraggeber, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.

Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, das Institut stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Im Folgenden werden unter dem Begriff Auftraggeber sowohl männliche als auch weibliche natürliche Personen sowie Gruppen bzw. juristische Personen summiert. Weiters werden im Folgenden sämtliche Angebote im Bereich Beratung, Coaching, Supervision (Familiencoaching, Gruppenangebote, Changemanagement-Projekte u.v.m.) mit den Begriffen „Beratung/ Supervision“ summiert sowie sämtliche Aus- und Fortbildungsangebote mit den Begriffen „Seminare/Lehrgänge“.

Mit der Anmeldung zu einer Beratung, einem Familiencoaching, einer Supervision ö.Ä. bzw. zu einem Lehrgang/ Seminar erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit den AGB einverstanden.

2. Vertragsabschluss, Anmeldung, Teilnahmebedingungen

Seminare/ Lehrgänge: Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt unter Berücksichtigung verfügbarer Plätze. Anmeldungen und Stornierungen werden in schriftlicher Form oder per E-Mail angenommen. Die Anmeldung ist sofort und ohne Anmeldebestätigung seitens des Institutes gültig. Sofern die Anmeldung an eine Anzahlung bzw. die Überweisung des gesamten Kursbeitrages gebunden ist, wird der Auftraggeber darauf hingewiesen.

Ist der Besuch eines Bildungsangebotes an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, wird dies in der Ausschreibung ausdrücklich angeführt. Die jeweiligen Teilnahmebedingungen werden im Angebot in schriftlicher Form angeführt und sind vom Auftraggeber zu erfüllen. Generell erfolgt die Anmeldung zu den Angeboten im Namen der jeweiligen Person und es ist keine Vertretung durch eine andere Person vorgesehen.

Beratung/ Supervison: Bei Buchungen von Einzel-, Paar- oder Familienberatungen wird neben telefonischer und E-Mail-Bestätigung auch ein SMS zur Bestätigung mit dem Termin versandt, in allen Fällen führt dies zu einer verbindlichen Anmeldung.

3. Kurs- und Ortsveränderungen, Absagen vom Institut

Seminare/ Lehrgänge: Aufgrund der langfristigen Planung von Lehrgängen/ Seminaren behalten wir uns Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, TrainerInnen sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vor. Die Auftraggeber werden davon ehestmöglich telefonisch oder per E-Mail verständigt.

Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch kurzfristige Erkrankung einer TrainerIn besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Wir behalten uns die Beauftragung eines/ einer ErsatzreferentIn vor.

Muss eine Veranstaltung aufgrund der Unterschreitung der MindestteilnehmerInnenzahl abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Kursbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Auftraggeber schriftlich bekannt zu gebendes Konto.

Beratung/ Supervision: Diese können aus wichtigem Grund (Krankheit etc.) durch das Institut abgesagt werden. Die Absage erfolgt per E-Mail oder telefonisch. Das Institut wird unverzüglich einen Ersatztermin bekannt geben oder es wird die Durchführung des gebuchten Angebotes durch eine/n andere BeraterIn des Institutes angeboten.

4. Zahlungsbedingungen, Tarife, Rechnungslegung

Beratung/ Supervision: Der Tarif für Einzel-, Paar- oder Familienberatung ist beim ersten Termin in bar vor Ort zu bezahlen. Danach bieten wir Ihnen Pakete an, die vor dem zweiten Termin an das Institut zu überweisen sind.

Seminare/ Lehrgänge: Der Teilnahmebeitrag für einzelne Seminare ist unmittelbar nach der Anmeldung an das Institut zu überweisen. Bei Buchung unserer Lehrgänge ist die Teilnahmegebühr pro Semester immer zu Semesterbeginn fällig und muss im Vorhinein überwiesen werden (bis zum 1. September, bis zum 1. März). Für einen späteren Einstieg in eine Veranstaltung wie auch bei einem vorzeitigen Ausstieg ist keine Ermäßigung vorgesehen.

Die Preise für Seminare o.Ä. verstehen sich exkl. MWSt., ohne Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie allfälliger Stornogebühren und sind vom Auftraggeber selbst zu begleichen.

Das Institut ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch das Institut ausdrücklich einverstanden.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen behält sich das Institut die Einleitung eines Mahnverfahrens vor. Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall eines Zahlungsverzuges - auch wenn dieser unverschuldet ist - die dem Institut entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die dem Institut dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Sofern das Institut das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber Mahngebühren und Verzugszinsen sowie Portokosten pro erfolgter Mahnung zu bezahlen. Darüber hinausgehende Schäden werden vom Institut ebenfalls in Rechnung gestellt.

5. Stornogebühren und -versicherung, Absagen vom Auftraggeber, Anwesenheitspflicht

Seminare/ Lehrgänge: Stornierungen werden nur schriftlich oder per E-Mail akzeptiert. Das Institut empfiehlt mit der Anmeldung eine Stornoversicherung abzuschließen, sodass bei einer möglichen Stornierung keine Kosten entstehen. Die Stornobedingungen sind hinfällig, wenn vom Auftraggeber ein/e der Zielgruppe entsprechende ErsatzteilnehmerIn genannt wird welche/r die Veranstaltung besucht und den TeilnehmerInnenbeitrag leistet. Diese Vertretungsregelung gilt nicht für einzelne Seminare im Rahmen von Lehrgängen. Im Krankheitsfall ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage ist der gesamte TeilnehmerInnenbeitrag als Stornogebühr zu entrichten.

Grundsätzlich sind folgende Stornogebühren zu entrichten:

Seminare: Im Fall eines Rücktritts bis 2 Wochen vor Seminarbeginn werden 30 %, bis 3 Tage vor Seminarbeginn 50 %, innerhalb von 3 Tagen vor Seminarbeginn 80 % des Seminarbeitrags einbehalten, sofern kein/e ErsatzteilnehmerIn gestellt wird. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen erfolgt keine Refundierung des Seminarbetrags.

Lehrgang: Im Fall eines Rücktritts bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn werden 30 %, bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn 50 %, innerhalb von 3 Tagen vor Lehrgangsbeginn 80 % des Semesterbeitrages einbehalten, sofern kein/e ErsatzteilnehmerIn gestellt wird. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen erfolgt keine Refundierung des Seminarbetrags.

Seminare/ Lehrgänge: Bei Krankheit verrechnet das Institut keine Stornogebühr, wenn das Seminar innerhalb eines Jahres nachgeholt wird bzw. ein späterer Einstieg in den Lehrgang erfolgt.

Beratung/Supervision: Die Beratung bzw. die Supervision kann jederzeit im beiderseitigen Einvernehmen beendet werden. Termine können bei unvorhergesehenen Ereignissen spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, ohne dass diese in Rechnung gestellt werden.

Ohne rechtzeitige Terminabsage ist das vereinbarte Honorar für die versäumte Sitzung zur Gänze fällig. Bei Zuspätkommen ist in der Regel keine Verlängerung der Beratungszeit möglich.

Beim Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung ist eine gesetzliche Anwesenheitspflicht von 100 % gefordert, bei den Schwerpunktausbildungen 80 %. Generell wird eine Anwesenheitspflicht von mindestens 80% einer Veranstaltung (Seminare/ Lehrgänge) vorausgesetzt, um eine Teilnahmebestätigung/ um ein Zertifikat des Institutes bekommen zu können.

6. Rücktrittsrecht

Seminare/ Lehrgänge und Beratung/ Supervision: Erfolgt die Buchung im Fernabsatz (telefonisch, per SMS, E-Mail oder Internet), steht dem Auftraggeber als KonsumentIn im Sinne des §3 KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 14 Tagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Tagen ab dem Vertragsabschluss beginnen. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der/die KlientIn bzw. der Auftraggeber mittels einer eindeutigen Erklärung (schriftlich) über seinen Entschluss vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der/die KlientIn bzw. der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.

Wenn der/die KlientIn bzw. der Auftraggeber vom Vertrag zurücktritt, hat das Institut ihm/ihr alle Zahlungen, die bisher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurfe, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der/die KlientIn verlangt, dass die Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnen soll, so hat er /sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem das Institut von der Ausübung des Rücktrittsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Rücktrittsfrist ist der gesamte Tarif fällig.

 

7. Haftung

Das Institut übernimmt keinen Versicherungsschutz für die An- und Abreise sowie für den Aufenthalt am Veranstaltungsort. Für mitgebrachte persönliche Gegenstände des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen. Das Institut haftet nicht für das persönliche Verhalten oder allfälliges Fehlverhalten der Auftraggeber untereinander. Für Verletzungen, die im Zuge der unsachgemäßen Ausführung einer Übungssequenz durch die TeilnehmerInnen geschehen, wird seitens des Institutes keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der beim Institut erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber dem Institut geltend gemacht werden.

Das Institut haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Institut beigezogene Dritte zurückgehen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Institutes zurückzuführen ist. Sofern das Institut das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/ oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt das Institut diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

8. Teilnehmerzahlen

Seminare/ Lehrgänge: Die Teilnehmerzahl beträgt für Kurse oder Seminare mindestens 10 und maximal 25 Personen. Die Teilnehmerzahl bei Gruppensupervision beträgt mindestens 10 und maximal 16 Personen. Sollte ein Kurs oder ein Seminar ausgebucht sein, wird die Anmeldung des Auftraggebers in eine Warteliste eingetragen. Wenn sich bis zur Anmeldefrist eines Kurses oder Seminares weniger als 10 Personen gemeldet haben, behaltet es sich das Institut vor, den Kurs bzw. das Seminar zu stornieren.

Beratungen: Gerade bei Erstgesprächen freut es uns, wenn das gesamte Familiensystem zu einer ersten Ressourcen-Sammlung kommt. Zur Reservierung eines entsprechend großen Raumes bitten wir, vorher dem Institut anzugeben, wie viele Personen zu erwarten sind.

Supervisionen: Hier wird die Teilnehmerzahl mit der Anzahl der SupervisorInnen von Seiten des Institutes in Relation gesetzt und ein dementsprechendes Angebot erstellt.

9. Arbeitsunterlagen und -materialien

Skripten und Unterlagen sind grundsätzlich im Beitrag für den Auftraggeber inkludiert. Die vom Institut ausgegebenen Unterlagen dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung durch das Institut digital oder auf anderem Wege veröffentlicht, vervielfältigt oder in anderer Weise für unternehmerische Zwecke genutzt werden.

10. Ausschluss betreffend Seminare/ Lehrgänge

Das Institut behält sich vor, bei Vorliegen wesentlicher Gründe Personen von einer weiteren Teilnahme auszuschließen. Gründe können sein: Destruktives Verhalten gegenüber anderen Auftraggebern, dem Institut bzw. TrainerInnen, fehlende Kursbeiträge, Zahlungsverzug oder Handlungen die die Ausbildungsziele der Veranstaltung/ Weiterbildung gefährden. Das Institut behält sich in diesem Fall vor, Auftraggeber vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen und einseitig vom Vertrag zurück zu treten. Bei einem Ausschluss wird der Teilnahmebeitrag des laufenden Semesters/ des laufenden Seminartages genauso wie die Beiträge für die bisher absolvierten Seminartage/ Lehrgangssemester nicht an den Auftraggeber rückerstattet.

11. Verschwiegenheit, Datenschutz, Vernetzung

Das Institut verpflichtet sich alle ihr im Zusammenhang mit einer Beratung, Supervision, einem Seminar, Lehrgang etc. bekannt gewordenen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln. Hiervon ausgenommen sind jene Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht. Das Institut ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten.

Gegebenenfalls werden Termine (einzeln wie auch in der Gruppe) online über Zoom (www.zoom.us) angeboten. Hierzu ist bezüglich Datenschutzes festzuhalten, dass Datenschutzbeauftragte in Österreich Zoom unter den Vereinbarungen des Privacy Shields sehen, womit der Schutz personenbezogener Daten geregelt ist (vgl. https://www.datenschutzbeauftragter.co.at/2020/03/ virtuelle-meetings-mit-zoom/ abgerufen am 31.03.2020). Genauere Informationen hat Zoom Video Communications, Inc. unter folgendem Link bereitgestellt https://zoom.us/de-de/privacy.html, abgerufen am 31.03.2020

 

12. Audio-, Videoaufnahmen

Video- und Audioaufnahmen während der Seminare und Lehrgänge wie auch während Beratungen und Supervisionen dürfen seitens des Auftraggebers nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Institut angefertigt werden.

 

13. Gericht

Gerichtsstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Österreich.

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